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Impressum & Disclaimer


Vermittlungsgutschein


Wozu dient der Gutschein?
> Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl bei der Stellensuche einschalten. 
> Aus dem schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer Vermittlung fällig wird.
> Erlaubt ist höchstens der in Ihrem Vermittlungsgutschein genannte Betrag.
> Wenn der private Vermittler Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelt, erhält er die Vermittlungsvergütung von dem Arbeitsamt ausgezahlt, das den Gutschein ausgestellt hat.

Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?
Sie erhalten auf Wunsch von Ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein, wenn
> Sie arbeitslos sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach acht Wochen Arbeitslosigkeit weder vom Arbeitsamt noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind, oder 
> wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind.

Welchen Wert hat der Gutschein?
Die Vermittlungsgutscheine haben einen Wert von
> 2.000 Euro
Sie sind dann jeweils drei Monate gültig. Bei Beschäftigten in ABM oder SAM ist die Dauer der Arbeitslosigkeit vor Beginn der Maßnahme entscheidend.

Wann und an wen wird der Gutschein ausgezahlt?
Der Gutschein wird an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn er Sie innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Gutscheins vermittelt in 
> ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
> mit einer Dauer von mindestens drei Monaten
> und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
> bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie in den letzten vier Jahr vor der Arbeitslosmeldung entweder nicht oder kürzer als drei Monate beschäftigt waren.

Wo bekomme ich den Gutschein?
> Den Gutschein können Sie bei ihrer Agentur/ARGE persönlich abholen oder dort formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-mail unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern.
> Aus dem schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer Vermittlung fällig wird.
> Erlaubt ist höchstens der in Ihrem Vermittlungsgutschein genannte Betrag.
> Wenn der private Vermittler Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelt, erhält er die Vermittlungsvergütung von dem Arbeitsamt ausgezahlt, das den Gutschein ausgestellt hat.

Kann ich auch ohne Gutschein einen privaten Vermittler einschalten?
Selbstverständlich kann jede und jeder Arbeitsuchende einen privaten Vermittler aufsuchen. Wer jedoch keinen Vermittlungsgutschein der Agentur/ARGE besitzt, muss die gesamte vereinbarte Vermittlungsvergütung an den Vermittler selbst zahlen. Diese Vergütung darf allerdings die Höchstgrenze von 2000,- Euro nicht überschreiten.
Für die Vermittlung von Au-pair-Stellen beträgt die Höchstgebühr 150 Euro. Für bestimmte andere Berufe oder Personengruppen (z.B. Künstler, Fotomodelle, Berufssportler) kann das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung andere Höchstgrenzen festlegen.